Compliance bedeutet für Wanzl, dass alle Mitarbeiter die gesetzlichen Bestimmungen, regulatorische Standards sowie weitere vom Unternehmen selbst gesetzte ethische Standards und Anforderungen einhalten. Im Wanzl Verhaltenskodex haben wir die für alle Wanzl-Mitarbeiter weltweit gültigen Normen und Werte zusammengefasst.
Verantwortungsvolles Handeln gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern, Umwelt und Gesellschaft ist bei Wanzl gelebte Philosophie, die untrennbar mit der Unternehmensidentität verbunden ist. Vor allem auch wegen dieser Verlässlichkeit ist Wanzl seit Jahrzehnten weltweit führend und zum Partner global operierender Kunden und Geschäftspartner geworden.
Als Familienunternehmen sind wir an einer stabilen Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern interessiert, die auf der überzeugenden Qualität seiner Lieferungen und Leistungen und dem klaren Bekenntnis zu fairem Handeln beruht.
Informieren Sie sich über unsere Normen und Werte und laden Sie hier den Wanzl Verhaltenskodex herunter:

Compliance / Verhaltenskodex Wanzl
Compliance / Verhaltenskodex Wanzl
Kodex für Lieferanten und Geschäftspartner
Kodex für Lieferanten und Geschäftspartner
Hinweisgebersystem
Als leistungsstarkes und werteorientiertes Familienunternehmen stellen wir hohe Ansprüche an uns selbst. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und interner Regeln ist dabei für Wanzl weltweit von größter Bedeutung. Verstöße werden von Wanzl nicht geduldet und konsequent verfolgt, überall auf der Welt. Um potenzielle Verstöße rechtzeitig zu erkennen und die richtigen Maßnahmen einzuleiten, hat Wanzl ein Hinweisgebersystem etabliert, welches sowohl von Wanzl Beschäftigten als auch von Geschäftspartnern (nachfolgend „Hinweisgebende“ genannt) genutzt werden kann. Ziel ist es, dass die Hinweisgebenden auf Missstände aufmerksam machen, um Wanzl in die Lage zu versetzen, Vermögens- und Reputationsschäden rechtzeitig zu minimieren.
Bei den Gesetzesverstößen kann es sich zum Beispiel um folgende Sachverhalte handeln:
• Bestechung / Korruption (Vorteile werden von Wanzl Beschäftigten gewährt)
• Bestechlichkeit / Korruption (Vorteile werden an Wanzl Beschäftigte gewährt)
• Vorteilsgewährung an Amtsträger
• Unterschlagung
• Manipulation (ausgewählter Positionen) des Jahresabschlusses oder des internen Reportings
• Verstöße gegen Kartell- und Wettbewerbsrecht
• Verstöße gegen Exportkontrollvorgaben
• Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft, sexuellen Identität, einer Behinderung, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung
An wen kann sich ein Hinweisgeber wenden?
Die Hinweisgebenden können sich im Falle von Verdachtsmomenten einerseits direkt an Wanzl wenden (zum Beispiel an den Vorgesetzten oder die Compliance Stelle) oder einen Meldekanal bedienen, der von unabhängigen Ombudsleuten (Mittelsleuten) der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO im Auftrag von Wanzl betrieben wird. Hinweise können offen oder anonym abgegeben werden. Selbst wenn Hinweisgebende ihre Identität gegenüber den Ombudsleuten offenbaren möchten, können die Ombudsleute, sofern vom Hinweisgebenden gewünscht, eine Offenlegung gegenüber Wanzl verweigern; dies ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Hinweisgebenden.
Wanzl wird die eingehenden Meldungen sehr sorgfältig prüfen und diese konsequent verfolgen. Dabei gilt es auch, keine voreiligen Schlussfolgerungen zu ziehen und zu Unrecht beschuldigte Beschäftigte vor nicht angemessenen Sanktionen zu schützen. Insgesamt geht es also um ein faires Verfahren für alle Beteiligten.

Markus Brinkmann, Ombudsmann
Markus Brinkmann verfügt über langjährige Erfahrung als Ombudsmann und in der Durchführung von nationalen und internationalen forensischen Untersuchungen. Die Ergebnisse hat er in einer Vielzahl von Fällen persönlich bei Aufsichts-/Vorstands-/Compliance-Sitzungen oder bei Gesellschafterversammlungen präsentiert.

Benedict Benz, stellvertretender Ombudsmann
Benedict Benz verfügt über Erfahrungen als Ombudsmann und über nationale und internationale Expertise in der Abwicklung von forensischen Sonderuntersuchung in Deutschland, Asien und dem Mittleren Osten.
So können Sie einen Hinweis an die Ombudsleute abgeben:
1. Internetplattform
Sie können die Ombudsleute der BDO zu jeder Zeit über eine internetbasierte Kommunikationsplattform erreichen. Dabei können Sie, sofern Sie möchten, sogar gegenüber den Ombudsleuten der BDO anonym bleiben und dennoch mit diesen einen anonymen Dialog führen.
2. Telefonisch
Alternativ können Sie die Ombudsleute an Werktagen in der Zeit von 9 bis 19 Uhr (CET) telefonisch unter den folgenden Rufnummern erreichen:
Land des Hinweisgebenden bzw. des abgehenden Anrufs |
Telefonnummer |
---|---|
Deutschland | 0800-8922222 |
USA | 877 803 5575 |
UK | 0808 238 9592 |
Tschechien | 0800 088 808 |
China North China South |
10-800-712-2412 |
Dänemark | 808 87785 |
3. Postalisch
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Ombudsleute über einen Brief zu erreichen, der an die folgende Adresse zu richten ist:
Persönlich/Streng Vertraulich
Herrn Markus Brinkmann
Herrn Benedict Benz
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fuhlentwiete 12
20355 Hamburg
Germany
Bitte beachten Sie, dass dieses Hinweisgebersystem für die Mitteilung compliancerelevanter Sachverhalte eingerichtet wurde. Wir bitten um Verständnis, dass sonstige Anliegen hierüber nicht entgegengenommen werden können.
Weitere Fragen zum Thema Compliance bei Wanzl
Bei allgemeinen Fragen zu Compliance bei Wanzl, bei Fragen zum Wanzl-Verhaltenskodex, oder wenn Sie sich in einem bestimmten Fall nicht sich über das richtige Verhalten sind, wenden Sie sich bitte an den Compliance Beauftragten der Wanzl Gruppe. Sie erreichen den Compliance Beauftragten wie folgt:
Wanzl GmbH & Co. Holding KG
Compliance Officer
Rudolf-Wanzl-Str. 4
89340 Leipheim
Deutschland
compliance@wanzl.com
+49 8221 / 729-6777